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Kosten & Krankenkasse

Kassenleistung und Mehrkosten – einfach erklärt

Was zahlt die Krankenkasse, was sind „AVLs“ und wann lohnen sich Zusatzleistungen? Hier finden Sie alles auf einen Blick. In der Beratung besprechen wir Ihre Situation ganz persönlich.

Gesetzlich versichert

Was die Krankenkasse übernimmt

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung, wenn die Fehlstellung einen bestimmten Schweregrad erreicht – die KIG-Einstufung 3 bis 5. Ob das bei Ihrem Kind der Fall ist, prüfen wir bei der Erstberatung – die Erstberatung selbst wird von der Krankenkasse übernommen.

Die Kasse zahlt eine Behandlung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist (§ 12 SGB V). Die zugrunde liegenden Richtlinien stammen im Kern aus dem Jahr 1988 – vieles, was heute in der Kieferorthopädie selbstverständlich ist, ist darin nicht enthalten.

Der Eigenanteil – und wie Sie ihn zurückbekommen

Während der Behandlung zahlen Sie einen Eigenanteil an den Kassenleistungen. Nach erfolgreichem Abschluss erstattet Ihnen die Krankenkasse diesen Betrag vollständig zurück.

20 %Eigenanteil für das erste Kind in Behandlung
10 %für jedes weitere Kind, das gleichzeitig behandelt wird

Wichtig: Für die Rückerstattung brauchen Sie alle Quartalsrechnungen und die Abschlussbescheinigung. Wird die Behandlung abgebrochen, entfällt die Erstattung.

Mehrkosten verstehen

Was sind AVLs – außervertragliche Leistungen?

AVLs sind Leistungen, die über den Kassenstandard hinausgehen. Sie ermöglichen eine Behandlung nach dem heutigen Stand der Kieferorthopädie („State of the Art“) – in der Regel schneller, schonender und effizienter.

Kassenleistung

Behandlungsstand von 1988

Zweckmäßig, notwendig und gut – die Kassenbehandlung führt ebenfalls zum Ziel.

Mit Zusatzleistungen

Behandlung nach heutigem Stand

Moderne Materialien und Methoden für eine schnellere, schonendere und effizientere Behandlung.

Unsere Empfehlung: Um ein optimales Behandlungsergebnis zu erreichen, empfehlen wir grundsätzlich eine Behandlung mit Zusatzleistungen. Die Entscheidung liegt selbstverständlich bei Ihnen – Zusatzleistungen sind freiwillig, und vor Behandlungsbeginn erhalten Sie dazu eine schriftliche Vereinbarung, die Sie in Ruhe prüfen können.

Mehr Komfort

Kleinere, glattere Brackets und hochelastische Bögen sind angenehmer zu tragen.

Schonender

Sanftere, gleichmäßige Kräfte – Zähne bewegen sich kontrolliert und mit weniger Druck.

Bessere Hygiene

Professionelle Reinigung der Brackets schützt Zähne und Zahnfleisch während der Behandlung.

Stabiles Ergebnis

Fest geklebte Retainer sichern das Ergebnis langfristig – eine Investition in die Zukunft.

Effizientere Zahnbewegung

Moderne Bögen und Brackets arbeiten mit konstanten, fein dosierten Kräften – Zähne erreichen ihr Ziel oft zügiger.

Ästhetik

Zahnfarbene Keramikbrackets oder unauffällige Lösungen sorgen dafür, dass die Spange im Alltag kaum auffällt.

Privat versichert oder Selbstzahler

Sie erhalten vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diesen können Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe zur Kostenzusage einreichen.

Flexibel bezahlen

Größere Rechnungen können Sie bei uns kostenfrei in zwei Teilbeträgen innerhalb von 50 Tagen begleichen. Für längere Ratenzahlungen arbeiten wir mit einem Partner für Patientenfinanzierung zusammen.

Häufige Fragen

Rund um die Kosten

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